Zwei Tage nach der gescheiterten Landratswahl ist die Nachlese im vollen Gang. Bei den Wählern gehen die Meinungen zum Ausgang ebenso auseinander wie bei den Parteien. Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Bürgerinitiative Ende letzten Jahres, die diese Direktwahl erst möglich machte und der nun doch zu geringen Wahlbeteiligung, ist eine Einschätzung tatsächlich schwierig.
Auffallend sind darüber hinaus die regionalen Unterschiede bei der Wahlbeteiligung. Offensichtlich konnten die Schwedter mit einer Wahlbeteiligung von ca. 13 Prozent deutlich weniger mit der Wahl bzw. den Kandidaten etwas anfangen, als z.B. die Templiner. Hier lag die Wahlbeteiligung bei gleichzeitig stattfindender Bürgermeisterwahl bei ca. 40 Prozent.
Hans Peter Goetz Fraktionschef der FDP im Landtag verteidigt trotz des Scheiterns die Direktwahl: “Wer das Ergebnis zum Anlass nimmt, die Direktwahl wieder abschaffen zu wollen, der müsste auch die Europawahlen abschaffen, dort war die Wahlbeteiligung deutlich geringer.” Während sein Parteikollege Gerd Regler auf Landkreisebene, als einer der schärfsten Gegner der Direktwahl, meint: “Die Wähler haben entschieden, dass der Kreistag bestimmen soll, wer Landrat wird. Letztendlich ist der Kreistag in seiner Rolle gestärkt worden. Und das ist gut so”. Was will die FDP denn nun?
Die ehemalige Kandidatin der CDU Karina Dörk, konnte man dazu bisher noch nicht hören, dafür aber, wie zu erwarten Herrn Wichmann von der CDU. Wichmann meint, das Bürgervotum sei nich automatisch auf den Kreistag zu übertragen, hier gelten andere Auswahlkriterien.
Klemens Schmitz (parteilos) und Roland Resch (parteilos), beide Kandidaten der Stichwahl, haben bereits am Sonntagabend erklärt, dass sie sich der Wahl durch den Kreistag zur Verfügung stellen werden. Schmitz meinte dazu: “An den beiden Spitzenkandidaten Roland Resch und Klemens Schmitz wird der auch der Kreistag nicht vorbeigehen können.”
Die SPD wird zunächst erst intern beraten, wie sie mit dem Ergebnis umgeht und ob Frank Bretsch wieder als Kandidat zur Verfügung steht: “Wir brauchen einen Landrat und einen Wirtschaftsdezernenten, die von einer gewissen Unabhängigkeit geprägt sind”, so Uwe Neumann, stellvertretender Fraktionschef.
Die Grünen und Linken stehen weiter hinter ihrem Kandidaten Roland Resch, der seine Kandidatur bereits angekündigt hat. Somit hat Resch auch Chancen vom Kreistag gewählt zu werden. Ausschlaggebend ist letztlich aber das Votum der SPD, CDU bzw. der FDP im Kreistag.
Klemens Schmitz ist zweimal als Sieger (m.E.) hervorgegangen, ihm sprechen die meisten Uckermärker, die wählen waren, ihr Vertrauen aus. Dass Schmitz durch den Kreistag gewählt wird, ist auf Grund der politischen Konstellation allerdings eher unwahrscheinlich.
Mit der Wahl ist ebenfalls klar, dass sich die meisten Uckermärker gegen die etablierten Parteien aussprechen. Das kommt zum Ausdruck in der geringen Wahlbeteiligung und in dem klarem Votum der Wähler für die parteilosen Kandidaten. Diesem Defizit müssen sich die Parteien unbedingt stellen und Zugänge zu den Wähler finden.
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Frank Bretsch zum Ergebnis der Stichwahl
Zur Stichwahl am 14. März 2010 hat keiner der beiden Kandidaten das notwendige Quorum erreicht. Zu konstatieren ist unter anderem, dass es eine deutliche regional geprägte Wahrnehmung der Landratswahl in der Uckermark gegeben hat, ablesbar an der Wahlbeteiligung sowohl im ersten wie auch im zweiten Wahlgang. Hier bleibt also noch viel zu tun in Bezug auf eine einheitliche Region Uckermark, eine Einheitlichkeit auch in der Wahrnehmung des Wirkens des Landrates der Uckermark für die gesamte Uckermark.
Selbstverständlich haben auch Faktoren wie zum Beispiel die zeitgleich stattfindenden Bürgermeisterwahlen in Lychen und Templin, letztere mit Stichwahl ebenfalls am 14. März, positiv in Richtung regional ausgeprägter Wahlbeteiligung gewirkt. Ein deutliches Zeichen dafür, dass über das positive Wirken der Zusammenlegen von Wahlen und die damit verbundene Nutzung des Interesses an z. B. Bürgermeisterwahlen auch an anderer Stelle deutlich zu reden sein wird.
Anders als in allen anderen Kreisen, in denen eine Landratswahl stattfand, hatte allerdings weder im ersten noch im zweiten Wahlgang ein Kandidat eine besondere Wählergunst zu verzeichnen. Insofern ist der Kreistag nunmehr gefordert, das an ihn zurückgefallene Wahlrecht zu nutzen, um mit dem Sachverstand und der freien Gewissensentscheidung der gewählten Mitglieder des Kreistages eine auf die Zukunft der Uckermark gerichtete Entscheidung zu treffen, die eine sach- und problemorientierte sowie kritische Zusammenarbeit von Kreistag und Landrat auf Augenhöhe ermöglicht.
Quelle: http://www.frank-bretsch.de/
Roland Resch zur Stichwahl
Liebe Freunde, liebe Wählerinnen und Wähler,
liebe engagierte Bürgerinnen und Bürger der Uckermark und darüber hinaus,
die Stichwahl ist vorbei, es hat keine Entscheidung gegeben. Das ist, wenn man so will, die schlechte Nachricht. Die Wahlbeteiligung hat nicht gereicht. Nicht ganz, um genau zu sein. Es fehlten nur 400 Stimmen, dann wäre die Wahl gültig gewesen. Dann wäre Klemens Schmitz neuer Landrat der Uckermark geworden.
Aber es gibt, wie ich finde, viele gute Nachrichten zu vermelden. Zum einen haben sich sehr viele, sehr unterschiedliche Menschen freiwillig mit dem, was ihnen möglich war, engagiert. Haben Anzeigen geschaltet und finanziert, Leserbriefe geschrieben, Flyer verteilt, Geld gesammelt, Rosen besorgt, Mails geschrieben, Mut gemacht, Daumen gedrückt … Es war nicht umsonst.
Ich habe in den letzten Wochen viel Zustimmung und Unterstützung erfahren, 15.743 Bürgerinnen und Bürger haben mir am Sonntag ihre Stimme gegeben. Herzlichen Dank für das Vertrauen.
Das gibt Mut, denn ich werde mich natürlich erneut um das Amt des Landrates der Uckermark bewerben und der Entscheidung im Kreistag am 19. Mai stellen. Und es wird spannend sein, den Prozess bis dahin zu beobachten.
Stehen alle zu dem, was sie gesagt haben? Was mich betrifft, ist die Frage mit einem eindeutigen „JA“ beantwortet.
Ich bleibe dran und hoffe, Sie/Ihr alle auch.
An dieser Stelle würde ich mein vorheriges Kommentar einfach nochmal wiederholen: Die Kreistagsabgeordneten von FDP, CDU und SPD waren im Vorfeld nur durch ein Bürgerbegehren davon zu überzeugen, einer in Zukunft gängigen Praxis schon einmal auf den Zahn zu fühlen. Der Ausgang der Stichwahl zum Landrat der Uckermark ist auf Grund der geringen Wahlbeteiligung aber kein demokratisches Meinungsabbild der Uckermärker. Auch ein Aufheben der 15%-Hürde würde so ein Ergebnis keinesfalls redigieren. Demokratische Bilder bedürfen einer Mindestwahlbeteiligung!
Der Bürger hat nun zwar keinen Landrat gewählt, er hat aber im ersten Wahlgang eindeutig (und mit einer genügenden Beteiligung) Kandidaten abgewählt. Als verlängerter Arm aller Uckermärker sollten nun (bzw. zur gegebenen Zeit) die Kreistagsabgeordneten diese Abwahl akzeptieren, um die augenscheinliche Verdrossenheit nicht noch zu forcieren!
Johanna Wanke, Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag ist für die Vereinfachung der Landratswahlen. Landrat soll derjenige werden, der im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Viele Bürger seien nicht motiviert genug an einer Stichwahl teilzunehmen. Ebenso sollte das Quorum von 15 Prozent entfallen.
@Lars Gerulat, mal jenseits der formal festgelegten Grenzen, ab wann ist denn eine Wahlbeteiligung zu gering. Bei der Europawahl lag die Wahlbeteiligung auch nur bei knapp 30 Prozent und trotzdem wurden die Gewählten eingesetzt.
@Ariane
Wenn ich unseren Föderalismus richtig verstanden habe, werden die Wahlen von OBEN nach UNTEN gesehen immer wichtiger (und nicht umgekehrt). Ob das der Bürger so sieht, sei mal dahingestellt; Jedenfalls sollte das durch eine prozentuale Hürde verdeutlicht werden.
15% sind optimal für einen Landrat, wenn er sein Amt und seine Entscheidungen im Sinne einer solchen Agglomeration (~130.000) ruhigen Gewissens ausführen und fällen muss!
@Lars Gerulat
Naja, Förderalismus sagt nichts über die “Wichtigkeit” der Ebenen aus, sondern ist ein politische Organisationsprinzip aus dem sich unterschiedliche Zuständigkeiten ergeben, die alle “wichtig” sind. Die Entscheidungen der EU (z.B. zu den Handytarifen) betreffen den einzelnen Bürger ebenso wie des Bundes (z.B. Höhe des Kindergeldes) wie des Landes (z.B. Schulgesetz) wie die Verordnungen des Kreises (z.B. zur Schülerbeförderung) wie auch die Erlasse der Kommune (z.B. Erstellung von Bebauungsplänen).
@Ariane
Erstmal danke für’s diskutieren!
Und: Das Stimmt!
Nur finde ich halt, dass ein so knappes vorbeirutschen an einer “formal festgelegten” Hürde eher motivieren sollte diese Grenze zu belassen. Eine Änderung nach UNTEN würde den Landrat entmachten. In Zeiten wo man nicht weis was noch alles überregional verwaltet werden muss um Geld zu sparen, wäre ein demokratisch gefestigtes Organ schon wünschenswert.
Neben den vielen Aufgaben die der neue (wie auch immer gewählte) Landrat haben wird, kommt halt die dazu: WERBUNG für sein Amt.
Um die Kosten für die Wahlen überschaubar zu halten, falls zu viele Stammtischhelden der Meinung sind sich für dieses Amt zu bewerben, wäre ein Vorentscheid vom Kreistag evtl. eine Lösung!?
@Lars Gerulat,
dito! Unsere Meinungen liegen offensichtlich dicht beeinander.
In einer Stichwahl hat es keine Mindestklauseln zu geben. Im normalen Wahlgang habe ich dafür noch Verständnis. Für mich gehören Wahlen mit Beschränkungen/Auflagen nicht zu einer Demokratie, genauso wenig wie Koalitionen. Bei Bundes- und Landtagswahlen sorgen 5-%-Hürden aus meiner Sicht am meisten für eine geringe Wahlbeteiligung des Wählers. Zu unterschiedlich sind die Interessen. Somit geht der, der sich nicht vertreten fühlt, folglich nicht zur Wahl. Gleiches passierte am letzten Wochenende. Hinzu kommt, daß das Vertrauen in die Parteien zu Recht zerrüttet ist, sich die parteilosen Kandidaten aber gleich plump anstellen.
Derartige Hürden machen es populistischen Rädelsführern extremer Gruppierungen schwerer in gewissen Ebenen zu polemisieren.
Man sollte die Erwartungen in ein Amt durch solche Hürden regulieren! Oder was hättest du für Erwartungen in einen Landrat der sich mit 3,329% bei einer Wahlbeteiligung von 15% gegen 4 andere Kandidaten in das Amt hat wählen lassen? So ein Ergebnis würde die Beteiligung der nächsten Wahl wiederum schmälern.
Dieser worstcase tritt ganz genau dann ein, wenn der Bürger nicht – hilfeschreiend von einer kopflosen, politischen Ebene – zu einer ausreichenden Wahlbeteiligung aufgerufen wird. Das sollte Politik aber tun, vor dem Volk für mehr Wahlbeteiligung werben — und nicht Hürden runter setzen oder wer-weiß noch aufheben!
1. Muß das eine Demokratie nach meinem Verständnis aushalten und
2. habe ich das Aufheben der Prozenthürde nur bei einer Stichwahl befürwortet.
3. 3,3 % Bürgerentscheid sind mir immer noch lieber wie 0,03 % Kreistagsentscheid mit politischem Kalkül