Die Stadt Angermünde schreibt zum 01.02.2012 die Besetzung der Stelle als Leiterin/ Leiter einer Kindertagesstätte aus.
Die Stelle umfasst 34 Wochenstunden und wird nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD vergütet. Gesucht wird eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die selbstständiges Arbeiten, Entscheidungsbereitschaft sowie Flexibilität und einen liebevollen Umgang mit Kindern vereint. Zu Ihren Aufgaben als Leiterin/Leiter der Kindertagesstätte Hort „Abenteuerland“ (rd. 170 betreute Kinder) zählen folgende Schwerpunkte:
Leiterfunktion:
für alle städtischen Teileinrichtungen:
- Personalplanung und Koordinierung des Personaleinsatzes
- Vermittlung von Kenntnissen und Anleitung zur qualitätsorientierten Aufgabenerfüllung
- Entwicklung und Umsetzung der Konzeptionen
- Kooperation mit der Grundschule „Gustav Bruhn“ als verlässliche Halbtagsschule
Erzieherfunktion:
- Erfüllung des Betreuungs-, Erziehung-, und Bildungsauftrages gemäß KitaG
- Arbeit in gruppeninternen und gruppenoffenen Bereichen
- Vernetzung des Kita-Alltags mit vielfältigen Aktivitäten
- kollegiale, partnerschaftliche Zusammenarbeit im Team
- Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
Anforderungen:
- Ausbildung als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“
- gesundheitliche und persönliche Eignung (ärztliche Untersuchung, erweitertes Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Nachweis)
- Führungserfahrungen
- hohe Sozialkompetenz
- wünschenswert wäre das Beherrschen eines Musikinstrumentes
- Bei Interesse richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 02.09.2011 an die
Stadt Angermünde
Personalamt
Markt 24
16278 Angermünde
oder per Mail an
st.acker@angermuende.de
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Weitere Auskünfte erhalten Sie über die Telefonnummer 03331/260047. Informationen über die Stadt Angermünde und Ihrer Verwaltung können Sie auch über das Internet unter www.angermuende.de abfragen.
Bewerbungskosten werden durch die Stadt Angermünde nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Quelle: www.angermuende.de






